Wem dient die heutige EZB-Geldpolitik?
Im Fokus der Geldpolitik sollte bekanntlich die Preisniveau-Stabilität stehen. Dieses Ziel kann grundsätzlich bei vollständiger Wertsicherung mittels festen Wechselkursreserven wie Gold (vgl. Bretton-Woods-System) erreicht werden. Eine staatseigene Zentralbank kann diese jedoch auch bei nur teilweiser Absicherung mithilfe von Instrumenten wie Mindestreserve und Zinspolitik steuern. So konnte die Deutsche Bundesbank bis 1998 eigenständig agieren und zu einer weitgehend stabilen Volkswirtschaft beitragen, indem Sie für Stabilität beim Preisniveau der Deutschen Mark sorgte. Anderen europäischen Ländern, wie z.B. Italien gelang dies nicht, was den Wunsch nach einer stärkeren Anlehnung an eine starke Wechselwährung nährte. Dies führte zur Bildung des Europäischen Währungssystems (EWS) in den Jahren 1978/79, im Laufe derer zwar die lokalen Währungen weiterhin existierten, jedoch die Wechselkurse im Rahmen verbindlicher Korridore festgeschrieben wurden (bei Überschreitung der vereinbarten Grenzwerte, hatten die Zentralbanken nach vorgegebenen Regeln zu intervenieren). So generierte Italien vor der Bildung des EWS überdurchschnittlich viel Geld, was einer zusätzlichen Besteuerung der Bevölkerung gleichkam und konnte dadurch Export und Tourismus fördern. Diese Möglichkeit entfiel nach der EWS-Gründung jedoch, da das ländereigene Schöpfen von Geld seitdem erschwert wurde. Deutschland hingegen konnte im Rahmen des EWS von einer schwächeren Währung und damit verbesserten Exportmöglichkeiten ausgehen. Italien war nur eines der Beispiele für eine unverhältnismäßige Haushaltsführung.
Seit Umsetzung der Stufe 3 der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU), wurde die Verantwortung für die Geldpolitik zum 01.01.1999 auf das europäische System der Zentralbanken (ESZB) übertragen. Zwar findet seitdem der Grundsatz der Dezentralität Anwendung, jedoch werden seither alle Maßnahmen zentral im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) beschlossenen. Vereinbarte Maßnahmen sind dann dezentral von den nationalen Zentralbanken, z.B. der Deutschen Bundesbank umzusetzen. Helmut Kohl war während seiner Amtszeit einer der größten Befürworter der Einführung des EWU und ebnete während seiner Ära alle relevanten Weichen für eine schrittweise Verlagerung landeseigener Souveränität auf die europäische Ebene. Seit der Einführung der EWU hat Handlungsspielraum eines jeden Mitgliedstaates auf die Geldpolitik damit deutlich abgenommen, da die Entscheidungen nun zentral durch die Europäische Zentralbank und nicht mehr durch eine, dem Souverän verpflichte, staatliche Zentralbank gesteuert werden. Des Weiteren wurde durch die Einführung und das Inkrafttreten der Einheitswährung EURO am 01.01.2002 jegliche PreisniveauKorrektur der Deutschen Mark hinfällig. Der EZB-Rat vermittelt seither den Eindruck, sich vordringlich um eine Preisstabilität des EURO zu kümmern. So wurde in den ersten Jahren erreicht, dass sich das unterschiedliche Wirtschaftswachstum der Mitgliedsländer nicht im Eurokurs bemerkbar machte. Bis etwa 2005 profitierten somit Länder wie Frankreich, Spanien, Portugal, Italien oder Griechenland noch von der Einführung der Einheitswährung und dem daraus resultierenden weitgehenden Wegfall von Währungsschwankungen im Binnenmarkt.
In den Krisenjahren 2007-2008 wurde jedoch deutlich, dass die Staatshaushalte mancher Mitgliedsländer in Schwierigkeiten steckten und ihr Verschuldungsgrad trotzt anfänglich gut begonnener Konsolidierungsbemühungen weiter zunahm. Dieser wurde nämlich durch das gegenüber der Vor-Euro-Zeit stark gesunkene Zinsniveau weiter angekurbelt. Die danach folgende Immobilienkrise hatte 2007 zunächst Großbritannien und 2008 nahezu alle Mitgliedsländer der EWU erfasst. Im Vordergrund der darauffolgenden Rettungsmaßnahmen standen insbesondere Griechenland und Portugal. Infolge der damit einhergehenden Rezession (etwa -30% in 2008), vollzog Brüssel einen relevanten Kurswechsel hin zu einer massiven Privatisierung nationalen Eigentums dieser Staaten.
Auch kamen zuletzt deutliche Zweifel hinsichtlich der EZB-Prioritäten auf, als diese unter Draghi damit begann, Staatsanleihen insolventer Mitgliedsländer gegen Zahlung von Euros anzunehmen, um sie dann in die Aktiva einzubuchen. Auch dass sich Lagarde im Laufe der Corona-Krise hinsichtlich der nachfolgenden Inflationswelle überrascht zeigte, erweckt Zweifel hinsichtlich der tatsächlich vordringlichen Aufgaben der EZB und ihres Führungspersonals.
Zur Erinnerung: Die Position Deutschlands war in den Verhandlungen zum MaastrichtVertrag von folgenden drei entscheidenden Befürchtungen bestimmt:
- Die Europäische Notenbank könnte nicht in der gl eichen Weise der Preisstabilität verpflichtet sein wie einst die Bundesbank.
- Eine unsolide Haushaltswirtschaft einzelner Mitg liedsstaaten könnte die Stabilität der gemeinsamen Währung gefährden.
- Die deutschen Staatsfinanzen könnten für Staatss chulden und Defizite anderer Mitgliedsländer in Haftung genommen werden.
Gegen jede der oben genannten Befürchtungen wurden im Vertrag Vorkehrungen getroffen, die zumindest formal wirksam waren. So legt Artikel 12, Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union (AEUV) fest, dass das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbank (ESZB) die Gewährleistung der Preisstabilität ist. Dieser Absatz spiegelt den Inhalt der §§ 3 und 12 des Bundesbankgesetzes wider. Artikel 130 des AEUV legt weiter fest, dass Mitglieder der Beschlussorgane bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht beeinfluss werden dürfen. Einer der wichtigsten und seit Eintreten der Krisenjahre 2008-2012 kontrovers diskutierten Regelungen ist Artikel 21 der Satzung des ESZB. Dieser legt folgendes fest: "Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder den nationalen Zentralbanken für Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Unternehmen der Mitgliedsstaaten (sind) ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldentiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken." Der Ankauf von Staatsschulden ist in Artikel 21 sogar sehr eindeutig geregelt und dennoch entschied sich der EZB-Rat ungehindert zum Ankauf von Staatschulden und der Errichtung sogenannter Rettungsschirme. Das sogenannte "No-Bailout-Prinzip" (dieses Prinzip schützt den Bürger davor, Schuldendienste Anderer in Form von Inflation zu übernehmen) wurde somit bewusst ignoriert und genau wie in den USA und der dortigen privaten Zentralbank, der Federal Reserve Bank (FED) zum Standard erhoben.
Im Großen und Ganzen hat die Einführung des Euro im Euroraum eine wichtige Variable, die unterschiedlichen Wechselkurse zwischen den staatlichen Währungen eliminiert und eine symbolträchtige Gemeinsamkeit geschaffen, die selbst dann noch als bedeutend anzusehen ist, wenn man bedenkt, dass wichtige der damaligen EU-Staaten wie UK oder Polen ihre eigenen Währungen behielten. Allerdings war der Preis dafür sehr hoch, was spätestens seit 2005 deutlich wurde. Die zunächst erhoffte Wohlstandsvermehrung durch Realisierung der geforderten Preisstabilität blieb nämlich aus.
Aus Sicht von Libe-Ratio hat sich die EU seit den Krisenjahren zu einem zunehmend demokratiefeindlichen und sozialistischen Komplex entwickelt. Ihre Geldpolitik wurde nach unzureichender Vorarbeit (allen voran Griechenland und Italien) und trotz warnender Einwände und sich dem Euro verweigernder Nachbarn von der Politik durchgesetzt. Seither hat sich die Geldpolitik der EZB eher gegenteilig bezogen auf ihre vertraglichen Vorgaben entwickelt und es gibt auch weiterhin keine Anzeichen dafür, dass sich dies zum Positiven verändern wird.
Die inzwischen hoffähige Abkehr vom "No-Bailout-Prinzip" - und zuletzt auch die Anhebung des Leitzinses in wirtschaftlich schwacher Situation - resultiert nur in weiteren Wohlstandsverlusten der größten Nettozahler der EU (darunter auch der deutschen Bürger). Dies sollte aus Sicht von LibeRatio nicht länger hingenommen werden. Nach nunmehr 25 Jahren der Misswirtschaft sollte die Rückkehr zu einer wertgesicherten, nationalen (und damit souveränen) Geldpolitik vollzogen werden!