Was ist unter einer unabhängigen Justiz zu verstehen?
Unabhängig ist eine Justiz für LibeRatio dann, wenn Sie frei von äußeren Einflüssen (Repressalien, Bestechung, Parteimitgliedschaft, etc.) nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in jede Richtung ermitteln und richten kann. Dem Richteramt kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da der Richter auf Basis von Anklage (auch gegen Staatsdiener möglich) und Verteidigung ein unabhängiges Urteil fällen muss.
LibeRatios Vision zur Realisierung einer unabhängigen Justiz:
- Hohe Richter dürfen keiner parteilichen Gliederung oder Vereinigung angehören.
- Richter müssen unabhängig von Exekutive und Legisl ative eingestellt und/oder befördert und/oder gewählt (z.B. Richter-Wahlausschuss) werden.
- Hohe Richter werden auf Lebenszeit bestimmt, könne n aber bei schwerwiegenden Versäumnissen oder aus Gründen, die Ihre weitere Tätigkeit nicht mehr zulassen (interne Revision) abgewählt werden.
- Hohe Staatsanwälte dürfen keiner parteilichen Glie derung oder Vereinigung angehören - das gilt insbesondere für den Generalbundesanwalt.
- Staatsanwaltschaften müssen im Falle einer Befange nheit (z.B. Ermittlung gegen einen Staatsdiener) den Fall an eine andere Staatsanwaltschaft abgeben, sodass auch die Strafverfolgung unabhängig ist. Welche Staatsanwaltschaft dies ist, wird vom Generalbundesanwalt (ohne Parteibuch) festgelegt.
Und unser Engagement?
LibeRatio setzt sich dafür ein, dass die Justiz unabhängig agieren kann, ganz gleich in welche Richtung sie ermittelt. Es kann nicht sein, dass Verfahren auf Anordnung von politischen Kräften entweder behindert oder eingestellt werden. Weiterhin ist es LibeRatio ein Anliegen, Richterwahlen und die damit verbundenen Personalien, ähnlich wie in den anderen 24 EU-Ländern, demokratisch zu legitimieren und damit ein besseres System zu etablieren. Nur so kann Gewaltenteilung funktionieren. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass das EU-Gründungsmitglied Deutschland aufgrund seines aktuellen Rechtswesens die geforderten Standards für einen EU-Beitritt nicht erfüllt.